Einstimmige Änderung des Bestattungsgesetzes
In der letzten Plenarsitzung vor der Sommerpause hat der Landtag nach fast zehnjähriger Diskussion den Weg für ein Verbot von Grabmalen aus ausbeuterischer Kinderarbeit freigemacht. Dazu hatte die Staatsregierung einen Gesetzentwurf eingebracht, mit dem das Bestattungsgesetz durch eine spezielle Satzungsermächtigung für Bayerns Kommunen ergänzt wird. Demnach können diese als Friedhofsträger künftig durch Satzung bestimmen, dass Grabsteine und Grabeinfassungen aus Naturstein nur aufgestellt werden dürfen, wenn sie nachweislich nicht von Kinderhand aus armen Ländern, wie z. B. Indien oder China, hergestellt wurden.
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