Nur noch 0,67 Milliarden Tonnen CO2-Ausstoß: So viel stehen dem Bundesland Bayern ab 2020 zur Verfügung, wenn die Erderwärmung auf maximal 1,5°C begrenzt werden soll. Diese Zahl basiert auf dem im Mai 2020 veröffentlichten Umweltgutachten des Sachverständigenrats für Umweltfragen der Bundesregierung. In ihrer Stellungnahme zum Entwurf des Bayerischen Klimaschutzgesetz appelliert die Landesvertretung Bayern des Bundesverbandes Erneuerbare Energie (LEE Bayern) an die Staatsregierung, dieses CO2-Budget als Messlatte für die Klimaschutzmaßnahmen im Freistaat zu nehmen und darauf basierend verbindliche und konkrete Maßnahmen und Vorgaben im Klimaschutzgesetz zu definieren.
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