Die Unsicherheiten bei der Vergabe von Planungs- und Bauaufträgen nach Streichung des § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV haben ein Ende: Kammern und Verbände der planenden Berufe haben ein Rechtsgutachten von Prof. Dr. iur. Martin Burgi, dem Leiter der Forschungsstelle für Vergaberecht und Verwaltungskooperationen an der Ludwig-Maximilians-Universität München, vorgelegt, das eine EU-rechtskonforme Lösung aufzeigt.
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