Die Überlegungen der Landeshauptstadt München, eine Abgabe in Höhe von fünf Prozent auf den Übernachtungspreis für Gäste zu erheben, sollten aus Sicht des Bayerischen Städtetags nicht von vornherein durch die Bayerische Staatsregierung gesetzlich unterbunden werden. Deren Ankündigung, eine rasche Änderung des Kommunalabgabengesetzes anzugehen, um den Städten und Gemeinden die Möglichkeit zur Erhebung einer kommunalen Bettensteuer zu verschließen, nannte Verbandsgeschäftsführer Bernd Buckenhofer „irritierend“.
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