Der Bayerische Landtag hat den Entwurf der Staatsregierung für ein Bayerisches Infektionsschutzgesetz (IfSG) gebilligt. Das unter dem Eindruck der Coronakrise in großer Einigkeit verabschiedete Gesetz räumt staatlichen Stellen umfassende Befugnisse ein. Bei einem Gesundheitsnotstand, wie aktuell in der Coronakrise, können die Behörden leichter auf medizinisches Material und Personal zugreifen. Das Gesetz gilt vorerst bis zum Jahresende.
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